Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erlaubt es leider den Angehörigen nicht, die Urne zur Trauerbewältigung für eine gewisse Zeit mit nach Hause zu nehmen. Dabei wünschen sich viele Menschen, die Urne zuhause aufzubewahren. Bislang war es so, dass die Urnen bis zur Beisetzung auf der Friedhofsverwaltung oder am Krematorium aufbewahrt wurden – ohne, dass die Angehörigen ihren Verstorbenen ‚besuchen‘ konnten.

Durch die zunehmende Anzahl an Feuerbestattungen stieg auch der Wunsch nach einer Möglichkeit, den Angehörigen Zeit und Raum zu geben um die Zeit bis zur Beisetzung für effektive Trauerarbeit nutzen zu können. Die Urne zuhause wird wohl in absehbarer Zeit in Deutschland nicht auf legalem Weg möglich sein, da die Totenasche einem Beisetzungszwang unterliegt. Jedoch haben wir über unseren Abschiedsräumen viel ungenutzten Platz umwidmen können. In der Folge ist in dem ehemaligem, verwaisten Büro ein weiterer, besonderer Abschiedsraum entstanden: Das goldene Zimmer.

In diesem Zimmer können Angehörige eben die Vorteile der Urne zuhause erleben. Sie können über einen getrennten Zugang jederzeit in den Abschiedsraum und dort ungestört und zeitlich unbegrenzt Abschied von der Urne nehmen. Sie können die Urne berühren, sich mit der oder dem Verstorbenen unterhalten und das mit dem guten Gewissen, dass der Urne nichts passieren kann. Kein versehentliches Umwerfen durch spielende Enkel, keine Entsorgung durch Rechtsnachfolger die die Urne nicht als solche erkennen. Geknüpft an die Bedingung, dass die Urne auf jeden Fall beigesetzt wird, entsteht eine moderne und zeitgemäße Bestattungskultur in Neuwied. Die passenden Bestattungsarten sind in Neuwied auf jeden Fall vorhanden.