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Darf das Sozialamt eine Bestattungsvorsorge auflösen oder kündigen lassen?

Grundsätzlich wird das Sozialamt sich an bestimmte Vorschriften und Regeln halten, die von dem Standpunkt des Sozialamt aus gesehen auch korrekt und richtig sind. Diese sind allerdings ziemlich umfangreich und von Sozialamt zu Sozialamt verschieden. So gibt es auch eine Menge an Rechtssprechungen. Insbesondere für Betreuer, sind folgende Artikel von Interesse:
Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 04.12.2006 – L 9 SO 3/06 „Heimpflegekosten sind unter Außerachtlassung eines abgeschlossenen Bestattungsversorgungsvertrages zu gewähren“
§90 SGB XII auf dejure.org Aktuelle Urteile zum Thema Schonvermögen und Bestattungsvorsorge
Bestattungsvertrag im Betreuer-Wiki

2019-11-30T12:30:38+01:00Kommentare deaktiviert für Darf das Sozialamt eine Bestattungsvorsorge auflösen oder kündigen lassen?

Wie lange darf ich den/die Verstorbene zuhause behalten?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung soll laut dem Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz innerhalb von 36 Stunden die Überführung zum Friedhof oder zum Bestatter stattfinden. Jedoch kann vor der Feststellung des Todes durch einen Arzt keien Überführung stattfinden. Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus Abschied nehmen möchten, können Sie dies in unseren Abschiedsräumen.

2019-11-30T12:31:11+01:00Kommentare deaktiviert für Wie lange darf ich den/die Verstorbene zuhause behalten?

Für welchen Ort/Stadtteil sind Sie zuständig?

Es gibt keine Zuständigkeiten oder Gebietshoheit bei Bestattern. Sie entscheiden, wem Sie sich anvertrauen. Eine Beisetzung im Stadtkreis Neuwied, Andernach oder Bendorf ist für uns kein Problem, bei größeren Entfernungen (zb. Berlin, München etc.) würden wir um die Kosten für Sie möglichst gering zu halten Kontakt mit einem örtlichen Bestatter aufnehmen und die Überführung und Beisetzung organisieren.

2019-11-30T12:31:20+01:00Kommentare deaktiviert für Für welchen Ort/Stadtteil sind Sie zuständig?