Bei einem Wahlgrab kann man die Beisetzungsstelle auf dem Friedhof vorher aussuchen. Wird das Grab tief ausgehoben kann ein zweiter Sarg in der gleichen Grabstelle beigesetzt werden. Außerdem können noch bis zu zwei Urnen im selben Grab beigesetzt werden.

Die Grablaufzeit beträgt 30 Jahre und kann nach Ablauf um beliebig viele Jahre verlängert werden. In einem doppelten Wahlgrab gilt dies analog, also insgesamt sind vier Särge und vier Urnen möglich.

0 Särge
wenn tief ausgehoben
0 Urnen
am Fuß der Grabstelle
0Jahre
Grablaufzeit