Bei einem Sterbefall in der Wohnung soll laut dem Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz innerhalb von 36 Stunden die Überführung zum Friedhof oder zum Bestatter stattfinden. Jedoch kann vor der Feststellung des Todes durch einen Arzt keien Überführung stattfinden. Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus Abschied nehmen möchten, können Sie dies in unseren Abschiedsräumen.