Wahl der passenden Bestattungsart

Falls der oder die Verstorbene eine bestimmte Form der Bestattung ausdrücklich gewünscht hat, sollte diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprochen werden. In allen anderen Fällen liegt es an den Angehörigen eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person zu treffen. Bedenken Sie dabei, dass die Art der Bestattung über Jahre und Jahrzehnte hinweg über den Ort des Gedenkens entscheidet. In der Vorstellung, dass der verstorbene Mensch an einem bestimmten Platz gut aufgehoben ist, liegt etwas tröstliches. Es ist ein Unterschied, ob man ein sichtbares Grab vor sich hat, das man pflegen und gestalten kann oder ob jemand im Gedenken allein auf seine Vorstellungskraft angewiesen ist, wie es beispielsweise bei einer anonymen Bestattung der Fall ist. Sollten Sie Fragen zu einer bestimmten Bestattungsart haben können Sie uns gerne kontaktieren.

Erdbestattung (Kreis Neuwied)

Die klassische Form – Der Leichnam wird in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. In Neuwied gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten.

Reihengrab

Diese Gräber werden nacheinander, also der Reihe nach vergeben. Es kann nur ein Sarg beigesetzt werden. Nach dem Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren kann das Grab nicht verlängert werden, dass heißt es wird unter Umständen aufgelöst.
Auf dem Friedhof am Wennenberg besteht zusätzlich die Möglichkeit ein anonymes Reihengrab zu kaufen.

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab kann man die Beisetzungsstelle auf dem Friedhof vorher aussuchen. Neben dem eigentlichen Sarg, kann -sofern das Grab zuvor tief ausgehoben wurde- ein zweiter Sarg beigesetzt werden. Außerdem können noch bis zu zwei Urnen im selben Grab beigesetzt werden. Die Grablaufzeit beträgt 30 Jahre und kann nach Ablauf um beliebig viele Jahre verlängert werden.
In einem doppelten Wahlgrab gilt dies analog, also insgesamt sind vier Särge und vier Urnen möglich.

Feuerbestattung (Kreis Neuwied)

Urnenreihengrab

Das Urnenreihengrab wird der Reihe nach vergeben und hat eine Grablaufzeit von 20 Jahren. Es ist nicht verlängerbar und derzeit nur auf dem Friedhof am Wennenberg möglich.

Auch hier besteht auf dem Friedhof am Wennenberg die Möglichkeit ein anonymes Urnenreihengrab zu erwerben. Die Grabstelle ist eine gepflegte Rasenfläche und die genaue Beisetzungsstelle ist nicht erkennbar. Es dürfen keine Kerzen, Blumen oder ähnliches abgelegt werden.

Urnenrasenreihengrab

Dieses Grab ist ähnlich dem anonymen Grab und benötigt keine bzw. kaum Pflege. Es ist jedoch möglich die Grabstelle zu erkennen, da das Grab mit einer Namenstafel gekennzeichnet wird. Aber auch hier dürfen weder Kerzen noch Blumen abgelegt werden.

Urnenwahlgrab

In einem Urnenwahlgrab kann man bis zu zwei Urnen beisetzen. Je nach Friedhof bekommt man aber nur zwei mögliche Grabstellen zur Auswahl. Das Urnenwahlgrab ist aber wie sein Erdbestattungspendant nach Ablauf der Grablaufzeit von 30 Jahren verlängerbar.

Urnenbaumgrabstätte

Auf dem Friedhof am Wennenberg besteht auch die Möglichkeit eine Baumgrabstätte zu erwerben. Derzeit gibt es Einzelgräber oder Familiengräber (vier Urnen). Wie ein Anonymes- oder Rasengrab ist ein Baumgrab sehr pflegeleicht. Die Grablaufzeit beträgt 30 Jahre und kann danach verlängert werden.

Feuerbestattung (Außerhalb von Neuwied)

Seebestattung in der Nord- oder Ostsee

Die Urne wird im Beisein der Angehörigen dem Meer übergeben. Die Beisetzung wird im Logbuch des Schiffes festgehalten. Im Anschluss an die Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte mit dem entsprechenden Logbucheintrag des Schiffes. www.abendfrieden.de

Rasenfriedhof in Dachsenhausen

Die Urne des Verstorbenen wird anonym auf einer Wiese beigesetzt, die Grabstelle kann jeder Zeit besucht werden ohne dass Grabpflege erforderlich ist. www.rhein-taunus-krematorium.de

Waldbestattung


in Dachsenhausen
In einem Familiengrab im Friedhofswald, in dessen Mittelpunkt ein vom Verstorbenen (Vorsorge) oder dessen Angehörigen ausgewählter Baum steht, können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. www.rhein-taunus-krematorium.de

in Bad Breisig
An der Wurzel eines Baumes finden bis zu 12 Urnen ihre letzte Ruhestätte. Das Nutzungsrecht wird für 50 Jahre verliehen und kann um 50 Jahre verlängert werden. www.rheinruhe.de

in Steimel
Gemeinschaftsbaum, an dem Sie einen oder mehrere Plätze reservieren können oder Familien-/Freundschaftsbaum, für den Sie das gesamte Nutzungsrecht erwerben und der bis zu 12 Personen aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine letzte Ruhestätte bietet – aber auch allein genutzt werden kann. Das Nutzungsrecht kann für 30, 60 oder 90 Jahre erworben werden.