Bestattungsverfügung

Entscheidungshilfe für Angehörige

Für Ihre Wünsche können Sie unsere Bestattungsverfügung nutzen, die Sie gut auffindbar, beispielsweise bei Ihren Familienpapieren oder Ihrer Patientenverfügung aufbewahren. Insbesondere wenn Sie das Totenfürsorgerecht (=das Recht, Ihre Bestattung zu regeln) auf einen Lebenspartner übertragen möchten, ist die Bestattungsverfügung notwendig.

Gerne stellen wir Ihnen Aufgrund Ihrer Bestattungsverfügung ihren individuellen Kostenvoranschlag zusammen. Dieser Kostenvoranschlag bildet den Grundstein für eine solide finanzielle und rechtliche Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge.

Bestattungsvorsorge-Vertrag

Wozu eigentlich ein Vertrag?

Ein Bestattungsvorsorge-Vertrag ist die schriftliche Niederlegung Ihrer Bestattungswünsche und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche. Sie schaffen durch eine Bestattungsvorsorge eine große Entscheidungshilfe für Ihre Angehörigen. Nicht zuletzt ist eine Bestattungsvorsorge auch eine finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen, denn das Sterbegeld als Sozialleistung der Krankenkasse ist bereits 2004 ersatzlos weggefallen.

Um Ihnen eine Bestattung zu ermöglichen die Ihren Wünschen gerecht wird muss ein Bestattungs-Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet neben der Festlegung der Wünsche auch die finanzielle Absicherung dieser Wünsche durch eine Sterbegeldversicherung oder einen Treuhandvertrag.

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Sie sichern die Kosten durch eine Sterbegeldversicherung ab. In der Regel zahlen Sie hier einen dauerhaft oder bis zu einem gewissne Alter einen monatlichen Beitrag.
Natürlich beraten und informieren wir Sie gerne unverbindlich und kostenfrei. Durch die regionale Nähe zu dem Versicherungsverein Rasselstein können Neuwieder eine im Bundesvergleich sehr gute Sterbegeldversicherung zu günstigen Konditionen erhalten. Fragen Sie uns doch einfach, wir sind Mitglied des “Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.“ und können auch mit der Nürnberger Versicherung sehr attraktive Angebote für eine Sterbegeldversicherung erstellen.

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Die zweite Möglichkeit zur Sicherung der späteren Finanzierung Ihrer Beisetzung ist ein Treuhandvertrag. Hier legen Sie entsprechend unserem Kostenvoranschlag Geld bei der “Bestattungsvorsorge Treuhand AG” an, dass wie bei einem Sparbuch verzinst wird. Anders als bei einem Sparbuch kann dieses Geld nicht durch Dritte (z.B. Betreuer) abgehoben werden. Dieses Geld ist zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft einer Sparkasse gesichert. Und das überschüssige Geld wird -sofern nicht im Bestattungs-Vorsorgevertrag anders verfügt- automatisch in Ihren Nachlass einbezahlt.

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Vermögen schützen

Die Bestattungsvorsorge ist auch deshalb so wichtig, weil vorhandenes Vermögen im Alter oft durch hohe Eigenanteile für Unterbringung in betreutem Wohnen, Altenheim oder Hospiz aufgebraucht wird. Bevor dann die Solidargemeinschaft aushelfen darf wird der „Notgroschen“ für die Bestattung verbraucht, da die Bestattungskosten in erster Linie von den Erben und Hinterbliebenen zu zahlen sind. Gelder die jedoch zweckgebunden angelegt sind, sind davor gesichert.