Bei Eintritt eines Sterbefalls muss immer der Personenstand der verstorbenen Person nachgewiesen werden. Dazu hilft Ihnen folgende Übersicht
Personenstand und Nachweis
- ledig – Geburtsurkunde
- verheiratet -Heiratsurkunde
- verwitwet – zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschieden – zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil (auch wenn der geschiedene Partner bereits verstorben ist)
Für die Erledigungen weiterer Formalitäten benötigen wir:
- Name der Krankenkasse
- Aktenzeichen oder Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
- Aktenzeichen von Zusatzrenten oder sonstigen Zusatzversorgungskassen
- Versicherungsscheine von Lebensversicherungen
- Versicherungsscheine von Sterbegeldversicherungen
- Anschriften von weiteren Versicherungen die ab- oder umgemeldet werden müssen






