Wichtige Unterlagen

Beurkundung und Formalitäten

Ein Sterbefall bedeutet auch einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand für die Angehörigen. Neben der Pflicht einen Sterbefall zu beurkunden (vgl. § 28 Personenstandsgesetz) müssen auch Rente, Krankenkasse und Versicherungen über den Tod informiert werden. In den meisten Fällen übernehmen wir diese Abmeldungen.

Beurkundung beim Standesamt

Die Sterbeurkunden

Für die Erstellung der Sterbeurkunden muss dem Standesamt immer der Personenstand der verstorbenen Person nachgewiesen werden. Dieser kann beispielsweise durch eine Heiratsurkunde nachgewiesen werden. Hierfür sind Personenstandsurkunden im Original notwendig. Eine Kopie von Sterbeurkunden darf ein Standesamt nicht anerkennen (vgl. §2 i.v.m. §9ff Personenstandsgesetz.) Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nicht zulässig und einer Kopie gleichzusetzen.

Nachweis ledig verheiratet verwitwet geschieden
Personalausweis oder Meldebescheinigung
Geburtsurkunde  ggf. wenn Hochzeit nach 2009
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde Ehepartner
Scheidungsurteil

Sollten Originalurkunden nicht auffindbar sein, besteht die Möglichkeit Urkunden beim Standesamt erneut ausstellen zu lassen. Diese unterliegen jedoch der Gebührenordnung. Die Sterbeurkunden werden unter anderem für die Bankw, für Lebens- oder Sterbegeldversicherungen und das Erbverfahren benötigt.

Krankenkasse, Versicherungen und Vereine

Für die Erledigungen weiterer Formalitäten benötigen wir:

  • Name der Krankenkasse
  • Aktenzeichen oder Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente

Soweit vorhanden:

  • Aktenzeichen von Zusatzrenten oder sonstigen Zusatzversorgungskassen
  • Versicherungsscheine von Lebensversicherungen (auf Wunsch ziehen wir diese für Sie ein)
  • Versicherungsscheine von Sterbegeldversicherungen (auf Wunsch ziehen wir diese für Sie ein)
  • Anschriften von weiteren Versicherungen oder Mitgliedschaften die ab- oder umgemeldet werden müssen

Sollten Sie bei unserem gemeinsamen Termin eine Abmeldung vergessen haben: kein Problem. Rufen Sie uns an und nennen uns das Aktenzeichen- wir erledigen dann für Sie den „Papierkram“.

Sie möchten vor unserem gemeinsamen Gespräch schon einmal Ihre Gedanken ordnen? Dann können Sie unsere Vordrucke bequem zuhause ausdrucken, ausfüllen und uns im Gespräch übergeben.

Angaben zu Auftraggeber und Ansprechpartner
Angaben zur Familie
Angaben zum Verstorbenen
Auflistung der Abmeldungen zb. Krankenkasse, Rente, Versicherungen